Nachdem ich bisher meine Einnahme-Überschussrechnung mit CALC gemacht habe, möchte ich meine Buchhaltung auf BASE umstellen. Dabei sollte es auch möglich sein, die GoBD im Hinblick auf die Unveränderbarkeit zu beachten.
Nach § 146 Absatz 4 AO darf eine Buchung oder Aufzeichnung nicht in einer Weise
verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Dazu
dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die keinen Rückschluss darauf
zulassen, ob sie ursprünglich oder erst später initiiert wurden. 5 Das zum Einsatz
kommende DV-Verfahren muss Gewähr dafür bieten, dass alle Informationen (Pro-
gramme und Datenbestände), die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt
werden (Beleg, Grundaufzeichnung, Buchung), nicht mehr unterdrückt oder ohne
Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden kön-
nen. Bereits in den Verarbeitungsprozess eingeführte Informationen (Beleg, Grund-
aufzeichnung, Buchung) dürfen nicht ohne Kenntlichmachung durch neue Daten
ersetzt werden.
Ich habe aber leider keine Ahnung, ob man das machen kann und wie man das umsetzen könnte.
Vielen Dank für eure Ideen!